25.09.2016, 13:43
(25.09.2016, 13:06)PuK schrieb: Jetzt habe ich es auf so viele verschiedene Arten erklärt, wie nur möglich. Aber keiner (außer vielleicht einem hier) versteht offenbar, was ich meine. Dabei liegt alles für mich völlig klar auf der Hand. Ich weiß gar nicht, wie man da anderer Meinung sein kann.
Es muss alles zusammenpassen in der Gesetzgebung. Sonst stimmt etwas nicht. Das Gesamtsystem "krankt" dann. Es gibt dann ein störendes Element irgendwo. Das muss man dann rausschneiden aus der Gesetzgebung, so wie ein Chirurg einen Tumor rausschneiden würde aus dem Patienten.
Und eine Steuer auf eine Gesamtrechtsnachfolge, das passt einfach nicht zusammen. Genau wie eine Vermögensteuer, übrigens. Die wurde bei uns völlig zurecht abgeschafft. Denn auch diese Steuer war natürlich immer eine Steuer auf etwas, das schon einmal versteuert wurde.
An die Einkommen müsste man wieder herangehen. Und zwar an die wirklich hohen Einkommen. Da sprudelt's nämlich so richtig, an dieser Quelle.
Diese Einkommen müsste man wieder abschöpfen, so wie man das früher ja auch gemacht hat, sogar noch zu Helmut Kohls Zeiten als Bundeskanzler. Und diese Leute mit den wirklich hohen Einkommen haben sich damals ja auch nicht alle ins "billigere" Ausland abgesetzt, nur wegen der Einkommensteuer hier bei uns. Das sind immer nur Einzelfälle, wie Michael Schumacher, der seinen Wohnsitz damals wegen der Einkommensteuer hierzulande verlegt hat; in die Schweiz, glaube ich. Das ist nur immer die (ziemlich leere) Drohung, die sie vorbringen, wenn eine Steuererhöhung in dieser Richtung diskutiert wird, und vor der die Politik dann brav kuscht.
Die #19 hast du ja sicher auch gelesen vor dem Schreiben des Posts #20.
Ich geb's auf. :surrender:
Das mit dem SPDler verbitte ich mir übrigens. Ich war nie einer und werde auch nie einer sein. Über den Kommunisten können wir reden, notfalls. Ich würde aber "parteiunabhängiger Sozialist" vorziehen.
Für mich krankt das Gesamtsystem, das so ziemlich alles besteuert, was nicht Natur ist, dann, wenn ein Erbe dafür, dass er nur kraft seiner Geburt oder des Wohlwollens des Erblasser zu (exorbitant viel) Geld kommt, keine Steuer zahlen muss. Es widerspricht nämlich ganz eklatant Art. 14 der für jedermann gilt und in dem Fall eben den NEUreichen. Deshalb ist die Erbschaftssteuer eben auch nicht verfassungswidrig.
Du warst mit dem SPDler auch nicht gemeint.
Hier mal ein Streitgespräch zum Thema: http://law-journal.de/archiv/jahrgang-20...-leistung/