24.09.2016, 19:48
(24.09.2016, 17:22)PuK schrieb: Klar. Und ich hatte es gelesen.
Aber eine Erbschaft ist, juristisch gesehen, eine sogenannte "Gesamtrechtsnachfolge". Wenn jemand stirbt und ein anderer (oder mehrere) erben, tut sich dabei eigentlich juristisch in Wirklichkeit gar nix. Es wird kein Geld oder Vermögen "bewegt", es gehört nur dann jemandem mit einem anderen Ausweis in der Tasche, dem sogenannten Gesamtrechtsnachfolger eben. Dem landläufig meistens in dem Fall so genannten "Erben". Allenfalls Grundbücher und Bankkonten muss man natürlich umschreiben auf den oder die Inhaber dieser anderen Ausweise.
Aber eigentlich sind Erbe und Erblasser, juristisch gesehen, die selben. Oder "eine Person", eine "Rechtspersönlichkeit", wenn einem das lieber ist. Aber eben nur eine und nicht zwei.
Was anderes ist es später. Dann, wenn der Erbe dieses Geld nämlich für irgendetwas ausgibt. Dann fällt natürlich Mehrwertsteuer, Grunderwerbsteuer oder sonst was an. Und das ist dann in meinen Augen auch völlig in Ordnung so.
Aber der sogenannte "Gesamtrechtsübergang", bei dem nichts passiert, in Wirklichkeit, der sollte in meinen Augen völlig steuerfrei sein.
Das mit der "Gesamtrechtsnachfolge" haben Sie missverstanden. Der Unterschied zwischen Gesamtrechtsnachfolge und Sonderrechtsnachfolge oder auch partielle Gesamtrechtsnachfolge besteht darin, dass bei der Gesamtrechtsnachfolge ein vollständiger Übergang der Forderungen und Schulden aus dem Steuerschuldverhältnis des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger erfolgt und im anderen Fall nur ein teilweiser. (sh. Definition in Gablers Wirtschaftslexikon)
Erbe und Erblasser sind juristisch gesehen natürlich niemals diesselben. Die Erbschaftssteuer ist zudem sehr wohl mit dem Grundgesetz vereinbar, sonst hätten die entsprechenden Regelungen längst keinen Bestand mehr.
Außerdem stimmt es doch gar nicht, dass Privatvermögen immer schon bereits einmal versteuert wurden. Jemand der vor 40 Jahren Geld in Aktien angelegt oder sich in guter Lage eine Immobilie gekauft hat, verfügt heute über einen vielfachen zusätzlichen Vermögenswert, der nie irgendeiner Besteuerung unterworfen war. Besteuert wurden (bei Steuerehrlichkeit, von der bekanntlich nicht unbedingt immer auszugehen ist) immer nur die Erträge aus dem Vermögen, nie das zusätzliche Vermögen selbst.
Gerade die extrem großen Familienvermögen in Deutschland stammen zudem oft aus dubiosen Quellen, deren Ursprünge in der Nazizeit liegen und aus Enteignungen oder Sklavenarbeit von Zwangsarbeitern herrühren. Es ist doch absolut nicht einzusehen, dass solche Vermögensmehrungen, die Generationen von Erben ein sorgen- und arbeitsfreies Leben bescheren, steuerfrei bleiben, während weniger Glückliche selbst für ihr Fortkommen zu sorgen haben und gleichzeitig von hohen Einkommensteuersätzen betroffen sind.