12.12.2018, 11:12
(12.12.2018, 10:38)Bogdan schrieb: 1.) Wenn es sich um eine Spontanversammlung handelt, muss diese nicht angemeldet werden.
nachzulesen BVerfG, 14.05.1985, Az.: 1 BvR 233, 341/81
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Hier handelte es sich aber überhaupt nicht um eine spontane Veranstaltung.
Was unter "spontan" zu verstehen, finden Sie bestimmt aus Ihrem Bogdanwideweb.
Auf einem Weihnachtsmarkt tauchen am 24.12. aber, auch nicht spontan,
Migranten auf --- aus dem Matthäus Evangelium erzählt von A. Weitnauer:
dr Kaspar, dr Melchr und dr Mohr - Balthasar.
Zitat:Die Teilnehmer waren am Samstag friedlich auf dem Heilbronner Weihnachtsmarkt unterwegs. Auf ihren Westen stand etwa geschrieben: "Migrationspakt stoppen". Im Vorfeld war in den sozialen Medien zu der Aktion aufgerufen worden, die sich auch "Gegen die Altparteien Politik" wende.