29.08.2018, 19:52
(29.08.2018, 19:48)Klartexter schrieb: Zudem ist ein Haftbefehl ein internes Schriftstück der Justizbehörden und unterliegt dem Datenschutz. Es spielt deshalb überhaupt keine Rolle, ob die Fotos eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen, die Veröffentlichung des Dokumentes ist schlicht illegal. Es würde mich schon mal interessieren, wie Du die Sache bewerten würdest, wenn so ein Dokument mit Deinem Namen online gestellt würde. Dient es dann immer noch dem Informationsbedürfnis?
Entschuldigung, aber das ist juristisch betrachtet kompletter Unsinn. Berate dich bitte mit deinem Rechtsanwalt.
Und ich habe verdammt nochmal nichts mit Namen ins Internet gestellt. Nur was mit Vornamen. Die Nachnamen habe ich eigenhändig verpixelt, und das Geburtsdatum und die Wohnadresse auch.
Ich weiß gar nicht, was du willst.