04.01.2017, 20:29
(04.01.2017, 20:19)_solon_ schrieb: 1. Die Kernfrage um die es geht ist doch, und MB hat sich m.e. nicht davor gedrückt: Schütze ich meune Grenzen? Wenn ja - wie?
2. Die Bundeswehr soll Fluchtursachen angehen? Das GG gibt dies nicht her.
1. Doch hat er sich, da er sich eben nicht äußert dazu wie weit er gehen will Grenzen zu "schützen".
Die Frage ist ob es sich um einen feindlichen Angriff handelt oder um Menschen die Schutz suchen.
Selbsverständlich darf und soll ein Soldat bei einem feindlichen Eindringen schießen, das ist seine Aufgabe.
Wie sieht das aber bei Menschen aus die lediglich Schutz suchen und genau darum drückt er sich.
2. Klar gibt es das Grundgesetz nicht her, weswegen ich schrieb wenn überhaupt.
Gegenfrage, was macht die Bundeswehr weltweit eigentlich gerade?
Die Freiheit am Hindukusch verteidigen? Was macht sie in Mali oder sonst in Afrika?........Übungen damit man weiß was ein evtl. Gegner
kann wenn er mal vor der Tür steht?