12.12.2016, 14:29
Peinlich: OLG Hamburg kann keine rechtsverbindliche Auskunft darüber geben, ob die Inhalte der eigenen Website rechtmäßig sind.
Die Urteile des OLG Hamburg kann man spätestens jetzt nicht mehr für ernst nehmen. Der BGH wird wohl wieder einiges an Zeit investieren müssen, um die fortgesetzte Inkompetenz der Hamburger zu korrigieren.
Martin
Zitat:Nach dem Linkhaftungsurteil hat heise online nachgeforscht, ob Links zur Seite des LG Hamburg Abmahngefahr bedeuten. Das Gericht hat sich nun geäußert und geht von der Rechtmäßigkeit aller Inhalte aus – rechtsverbindlich will es das aber nicht zusichern.
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/...68292.html
Die Urteile des OLG Hamburg kann man spätestens jetzt nicht mehr für ernst nehmen. Der BGH wird wohl wieder einiges an Zeit investieren müssen, um die fortgesetzte Inkompetenz der Hamburger zu korrigieren.
Martin