18.09.2023, 09:32
(18.09.2023, 08:21)Anonymous schrieb: OK - ich kenne das Video nicht. Aber § 131 StGB (1) 1. spricht von grausamen oder unmenschlichen Tätigekeiten ... Na ja. Dann müsste aber verdammmt sehr sehr viel verboten werden - vielleicht bis auf die Zeichentrickfilme von Disney.
Ich denke nur mal z.B. an eine tägliche Nachrichtensendung, von Filmen ganz zu schweigen.
Der Unterschied zwischen erfundenem Film und Ablichtung von realer Gewalt ist aber schon klar?
Und in den Nachrichten wird nur ansatzweise gezeigt, selbst Bilder aus dem Krieg wurden verpixelt.