18.09.2023, 08:21
(17.09.2023, 19:01)KuP schrieb: §131 Gewaltdarstellung
OK - ich kenne das Video nicht. Aber § 131 StGB (1) 1. spricht von grausamen oder unmenschlichen Tätigekeiten ... Na ja. Dann müsste aber verdammmt sehr sehr viel verboten werden - vielleicht bis auf die Zeichentrickfilme von Disney.
Ich denke nur mal z.B. an eine tägliche Nachrichtensendung, von Filmen ganz zu schweigen.