16.03.2023, 18:00
Ob es generell schon ab 12 sein soll lasse ich mal dahingestellt, da es aber schon bei den Verjährungen Unterschiede gibt (Mord verjährt gar nicht) könnte man doch nicht nur das Alter berücksichtigen sondern auch die Tat um die es geht.
So etwa die 14 belassen bei "Kleinigkeiten", aber bei Tötungen dann früher ansetzen.
Nur so ein Gedanke.
So etwa die 14 belassen bei "Kleinigkeiten", aber bei Tötungen dann früher ansetzen.
Nur so ein Gedanke.