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Martin

Zitat:Nach Tötung von zwölfjähriger Luise: Mutmaßliche Täterinnen sind nicht mehr bei ihren Familien

Die beiden Mädchen, die in der Nähe von Freudenberg an der Grenze von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz die zwölfjährige Luise getötet haben sollen, leben vorerst nicht mehr bei ihren Eltern. Die beiden zwölf- und 13-Jährigen seien "außerhalb des häuslichen Umfeldes untergebracht", teilte der zuständige Kreis Siegen-Wittgenstein mit. "Das ist auch damit verbunden, dass die Kinder nicht ihre bisherigen Schulen besuchen."

Quelle: https://www.stern.de/panorama/verbrechen...83128.html

Wieder so ein Ereignis, das mich ratlos zurücklässt. Zwei junge Mädchen im Barbie-Alter erstechen ein anderes junges Mädchen. Was ist nur los bei uns? Mal ehrlich, bei uns früher gab es so etwas nicht. Ich kann mich zumindest an keinen einzigen Fall aus den 1970er oder 1980er Jahren erinnern.

Werden die Kinder heute früher reifer? Sollte man das Alter der Strafmündigkeit herabsetzen? Erst neulich hatte ja auch ein 11jähriger einen Polizisten mit dem Messer angegriffen.

Martin
Hier bin ich unsicher, was ich denke. Einerseits fällt mir keine Strafe ein, die angemessen wäre und andererseits finde ich die Begründung für Strafunmündigkeit bei Kindern im Teenageralter nicht besonders glücklich - also wenn ich eine Waffe bei mir führe und diese verwende und ein anderer kommt dadurch zu Schaden, dann kann ich mich doch nicht auf mangelnde Einsicht in die Folgen meiner Tat berufen. Vielleicht bei einem 7-jährigen Kind.
Sind in solchen Fällen nicht die Erziehungsberechtigten verantwortlich?
Nicht umsonst sind die Täterinnen jetzt in der Obhut des Jugendamtes weg von zuhause.
Naja, auch wenn verantwortlich. Es handelt sich nicht um Sachbeschädigung, sodaß der Schaden in den meisten Fällen ersetzt werden kann. Das Opfer ist tot. Ich möchte mir nicht mal vorstellen, wie belastend das sein muss, wenn sich Opfereltern und Täter begegnen. Auch wenn die Mädels jetzt in einem „geschützten“ Bereich sind. Da kommen die irgendwann raus.
Jetzt wird dann nach Straffähigkeit mit 12 geschriehen, dann wirds mit dem Wahlrecht mit 16 in der Diskussion vermischt. Dann wirds miteinander verredet und im Endeffekt passiert gar nichts.
(15.03.2023, 23:11)Der Seher schrieb: [ -> ]Jetzt wird dann nach Straffähigkeit mit 12 geschriehen, dann wirds mit dem Wahlrecht mit 16 in der Diskussion vermischt. Dann wirds miteinander verredet und im Endeffekt passiert gar nichts.

Was soll denn "passieren"?
Das war ein extremer Ausnahmefall mit katastrophalem Ergebnis, wie er alle 100 Jahre vorkommt. Gott bewahre nun vor Schnellschüssen, die keinem helfen.
Die Gründe sind hier wohl eher in der Psyche der Täter oder in den Familienverhältnissen zu suchen.
Straffähigkeit mit 12 empfinde ich nicht erst seit dieser Tat als sinnvoll.
Ob es generell schon ab 12 sein soll lasse ich mal dahingestellt, da es aber schon bei den Verjährungen Unterschiede gibt (Mord verjährt gar nicht) könnte man doch nicht nur das Alter berücksichtigen sondern auch die Tat um die es geht.
So etwa die 14 belassen bei "Kleinigkeiten", aber bei Tötungen dann früher ansetzen.
Nur so ein Gedanke.