14.07.2021, 18:25
(14.07.2021, 18:02)Kreti u. Plethi schrieb: Öhm, das würde mich jetzt überraschen, denn ich habe eine solche Hausleitung über das Dach und verfüge über einen 21KW Durchlauferhitzer, eine PV-Anlage, einen Speicher und eine Wärmepumpe. Die geförderten Wallboxen dürfen ja höchsten 11KW haben.
Dass allerdings bei höheren Strom-Aufnahmen insgesamt die Trafoleistungen angepasst werden müssen, oder gar zusätzlicher Bedarf zur Versorgung entsteht erscheint mir durchaus gegeben, aber warum zwingend unter die Erde?
Die Versorgung ist doch zudem die Sache des Netzbetreibers.
swa
Sie sind ein Haushalt in einem Haus. Jetzt gehen Sie mal in eine kleine Wohnanlage mit 8 oder 10 Parteien, dann haben Sie 8 mal 11KW = 88 KW. Oder 111KW. Nur für die E-Mobilität, vom Rest sprechen wir gar nicht.
Ein Hausanschlusskasten hat normalerweise 3 "Panzersicherungen" mit je 36 Ampere. Das ist die zulässige Leistung, die über das Netz darf. Wir rechnen nach: 36A x 3 x 230V (Spannung pro Phase bei Starkstrom) = 24,8kW Maximallast. Alles geregelt in Norm DIN EN 60038 u. a.
Um eine größere Last zu verkraften, muss auch die Zuleitung größer dimensioniert sein. Es hat ja zudem nicht nur ein Haus am Verteiler dann Netzbedarf für E-Mobilität. Und dann kommen Sie mit ihren drei Drähtchen überm Dach nicht weit. Als PV-Betreiber sollten Sie doch mit den Berechnungen im Stromumfeld vertraut sein. Die Versorgung ist Sache des Netzbetreibers, richtig, aber da ist die Rede von Grundversorgung. Dass der Netzbetreiber 100KW und mehr pro Objekt im Rahmen der "Grundversorgung" einspeisen muss, müsste die Politik entscheiden. Und daran glauben Sie doch nicht ernsthaft, dass die Energieversorger etwas von den Gewinnen abzwacken werden. Da ist die Energielobby vor.
Martin