23.09.2020, 20:37
(23.09.2020, 19:33)Isidor schrieb: Muezzin darf in Oer-Erkenschwick zum Gebet rufen
Das OVG Münster hat die Klage gegen den Muezzin-Ruf abgewiesen.
Das ist gut so. Religionsfreiheit gilt für alle Religion. Es sind laut GG alle Religionen gleich zu behandeln.
Wenn die Christlichen Kirchen zum Gottesdienst bimmeln, darf hat der Muezzin seine Gläubigen rufen.
1. Die Religionsfreiheit stand nicht zur Bewertung an.
Aus dem "christlichen" Bimmeln ergibt sich nix entsprechendes!
2. Das Ehepaar, hatte vor allem wegen des Inhalts des Rufs geklagt -
insbesondere wegen des ausgerufenen Bekenntnisses
"Allah ist der Größte".
Diese überhebliche Behauptung ist vermessen!