14.12.2019, 22:43
(14.12.2019, 22:15)Sophie schrieb: Es ist ein gewaltiger strafrechtlicher Unterschied, ob es sich um eine einfach Körperverletzung handelt, die aus unglücklichen Umständen (Sturz) zum weder beabsichtigten noch erwarteten Tod führte oder ob es eine gefährliche Körperverletzung ist oder gar - wie von der Polizei wohl intendiert - ein Totschlag.??? Totschlag setzt was voraus
Von einer absichtlichen Tötungsabsicht des Schlägers hat die Polizei nie gesprochen.
Fakten