28.10.2019, 18:53
(28.10.2019, 10:51)Sophie schrieb: Wird sie 'auch' verboten? Welche Partei ist denn bisher verboten worden, weil sie eine ernsthafte Bedrohung darstellte?Warum wird eine Partei oder auch eine parteiähnliche Gruppierung denn verboten?
Sie werden Schwierigkeiten bekommen, eine zu nennen, denn die einzigen beiden verbotenen Parteien waren auch keine ernsthafte Bedrohung. Das BVerfG hat diesbezüglich seine Sichtweise aufgegeben.
Sie nehmen mal wieder keine Stellung dazu, wie gut sich eine die Demokratie und den Rechtsstaat bedrohende Partei, die in einer Regierungsbeteiligung ist, verbieten lässt. Wenn dann 30% eine solche Partei wählen, dann verbietet sie das Bundesverfassungsgericht. Das möchte ich (nicht) erleben.
Ob man nun von ernsthafter Bedrohung, Verfassungswidigkeit o.ä. Schlagworten spricht ist doch egal.
Na und? Um bei Ihrem Beispiel mit den 30% zu bleiben. Die Partei wird verboten - bei den Wählern ist das kaum möglich.