16.10.2019, 21:30
(16.10.2019, 21:13)Frank N. Furter schrieb: Kann man, ja. Aber auch in einer kleinen Wohnung kann sich u.U. eine hochwertige Einrichtung befinden. Das ist zwar meist eher nicht der Fall, kommt aber mitunter und in seltenen Fällen trotzdem vor. Und wenn der dann was passiert, wird einem der Schaden eben nur teilweise ersetzt. Also ist der Wert der Einrichtung schon die richtige Bezugsgröße, auch wenn der Beitrag dann eventuell teurer ist.Ja, das muss jeder für sich entscheiden. Ich habe die Variante mit qm gewählt. Das reicht mir.
Zum Beispiel bei cosmosdirekt:
Zitat:Ist die Versicherungssumme niedriger als der Neuwert des Hausrats, spricht man von einer Unterversicherung. Dies kann im Schadenfall zu Nachteilen bei der Entschädigung führen.
Durch die Vereinbarung einer Versicherungssumme von mindestens 650 € pro m² verzichten wir auf die Anrechnung einer Unterversicherung. Im Schadenfall wird nicht geprüft, ob eine Unterversicherung vorliegt. Es erfolgt der volle Neuwertersatz bis zur Höhe der vereinbarten Höchstentschädigungsleistung.
Beispiel: Bei einer 100 m² Wohnung ist die Höchstentschädigungsleistung 65.000 €.