05.04.2019, 02:20
(04.04.2019, 23:17)messalina schrieb: Naja, so streng steht es in Wirklichkeit aber nicht drin in dem Original-Urteil? Da steht nur was von "notfalls Schrittgeschwindigkeit" und "bei unklaren Verkehrslagen gegebenenfalls Schrittgeschwindigkeit".
Und dass Fußgänger "eine Passage freizugeben" haben wenn Radler klingeln. Und dass Radfahrer zwar keinen Vorrang haben, "Fußgänger müssen sie aber vorbeifahren lassen". Also ich lese das jetzt so, dass ich mal viel klingele und die Fußgänger müssen dann immer weggehen Gut zu wissen, und das sagt mir irgendwie auch mein Rechtsgefühl, weil sonst würden die mich ja behindern und das dürfen sie eben nicht nach StVO.
Außerdem, das Urteil war ja OLG Frankfurt, gilt das in Augsburg überhaupt? Also ich glaube nicht.
https://openjur.de/u/563269.html
Dass es mit deinem 'Rechts'gefühl nur in gewisser Weise sehr gut bestellt ist, wissen wir ja und zeigt sich jetzt auch, da du nur wieder das aus dem Urteil herausliest, was dir in den E-Scooter-Kram passt.
Mit Sicherheit würde das Gericht die Passagen, die du zitierst, noch dahingehend präzisieren, dass man sich auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg nicht mit wildem Geklingel den Weg freikämpft.
Und es geht hier um gemeinsame Geh- und Radwege, die aufgrund der besonderen Gemengelage und dem damit einhergehenden Konflilktpotenzial innerorts nur in Ausnahmesituationen angeordnet werden (dürfen).
In der von Dir genannten FuZo gilt das überhaupt nicht. Die ist nämlich kein gemeinser Geh- und Radweg sondern ein ausschließlicher Gehweg, auf dem Radfahrer allenfalls dann was zu suchen haben, wenn sie mit dem Zusatzschild 'frei' zugelassen werden mit all den daraus resultierenden Konsequenzen hinsichtlich Tempo, Rücksichtnahme.
Hast du eigentlich keine Angehörigen, die du ungern von halbstarken, lebenslustigen Scooterfahren über den Haufen gefahren sehen willst? Kannst du eine Angelegenheit immer nur aus der eigenen Perspektive unter dem Aspekt: Ich will aber... betrachten? Keinen alten Vater, der nicht mehr gut zu Fuß ist, nicht mehr gut hört den du auf einem Gehweg gut aufgehoben wissen willst, nicht von klingelnden Bewegungsfaulen als Hindernis betrachtet, kein kleines Kind auf einem Dreirad, das sich nicht so verhält, wie es § 1 der StVO, den es weder lesen noch verstehen kann, verhält?
Oder verarschst du uns hier nur? Allein deine ständigen Namenszusätze und Signaturen können eigentlich nur darauf abzielen. Nur, was hast du eigentlich davon?