02.02.2019, 15:23
(02.02.2019, 14:44)Sophie schrieb: Klang das in #2 nicht noch ein wenig anders?
Es las sich zumindest so als hättest du bezgl, der richterlichen Einlassungen vor allem die Sorge der Befangenheit.
So hatte ich es formuliert, stimmt.
Aber weil ich die Formulierungen für grenzwertig, einem Richter nicht zustehend halte. Wortwahl und Inhalt. Da zeigt der Richter doch ganz deutlich seine Antipathie.
Davon könnte man doch Befangenheit ableiten, oder nicht?
Bin in juristischen Dingen nicht so firm.