21.02.2019, 00:25
(23.01.2019, 15:35)EvaLuna schrieb: Da hätte man ja meinen können, das sei ein seriöser Anbieter. Bayerische Energieversorungsgesellschaft klingt so staatlich.
Ja, es gab früher mal im HGB ein paar Grundsätze (insgesamt waren es sieben, wenn mich nicht alles täuscht), welche Bedingungen der Name, den eine Firma führte, erfüllen musste.
Einer davon war die sog. "Firmenwahrheit". Wer z.B. eine GmbH gründete, deren Geschäftszweck lediglich das Betreiben eines kleinen Zeitungs- und Zigarettenkiosks in Donauwörth war, durfte sie nicht "Bayerische Presse- und Tabakwarenvertriebsgesellschaft mbH" nennen. Das Registergericht hätte die Eintragung einer solchen GmbH ins Handelsregister zurückweisen müssen. Diese Grundsätze wurden aber vor ca. 15 Jahren bei einer Neufassung des HGB gestrichen.
Es gibt z.B. auch die "Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH". Da könnte man aufgrund des Namens auch meinen, die stamme noch aus der Kaiserzeit. In Wirklichkeit gibt es die erst seit der erzwungenen Trennung von Schienennetz und den Zügen, die darauf fahren, und das ist noch gar nicht so lange her. Die sind dazu da, um zu verhindern, dass sich z.B. die Züge der Bayerischen Oberlandbahn GmbH ("BOB", übrigens ein französisches Unternehmen) und die der DB irgendwo in Lenggries oder so in die Quere kommen.
Das nennt man Liberalisierung des Markts und das ist angeblich gut und vorteilhaft für den Verbraucher.