19.05.2019, 14:54
(19.05.2019, 14:50)Serge schrieb: Stellen Sie sich vor, Sie wären Bauer und hätten 2 bis 5 Hektar Streuobstwiesen, mit 50 bis 100 Obstbäumen pro Hektar. Das müsste dann für immer so bleiben.
Falsch:
Zitat:Ein vom Trägerkreis bei der Rechtsanwaltskanzlei Meisterernst in Auftrag gegebenes Gutachten hatte klargestellt, dass eine übliche Nutzung der Streuobstwiesen durch die Unterschutzstellung nicht behindert wird. „Das Gutachten bescheinigt, dass die Entnahme von alten oder überalterten Bäumen weiterhin möglich ist. Ebenso kann die Zusammensetzung der Obstbaumarten geändert werden“, erklärt Norbert Schäffer weiter.
Und weiter:
Zitat:Das Gutachten der Trägerkreises wurde allen beteiligten Verbänden am von Alois Glück moderierten Runden Tisch, darunter auch der Bayerische Bauernverband, bereits am 21. März 2019 zur Verfügung gestellt. Dazu wurde das Thema intensiv in der Fachgruppe „Offene Landschaft/Landwirtschaft“ erörtert. „Unser Gesetzentwurf stellt eindeutig klar, dass die Nutzung und Pflege der Streuobstwiesen ausdrücklich gewünscht wird und weiterhin zulässig ist“, so Ludwig Hartmann der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im bayerischen Landtag.
(Quelle: ebda)
Der Martin, Luegi und du plappern nur dumm daher, ohne die Inhalte und Rahmenbedingungen des Volksbegehrens zu kennen.
Hoffentlich wird das für die Baumfäller so teuer daß sie sich wünschten, nie Hand an die Bäume angelegt zu haben!