11.01.2019, 12:45
(11.01.2019, 12:31)Bogdan schrieb: Aufzählung von mir eingefügt.
1.) Das wichtigste ist, dass man sich informiert welchen Inhalt das Bürgerbegehren hat. Dazu ist es notwendig sich den Gesetzentwurf durchzulesen.
2.) Wenn man den Link der Homepage anklickt in meinen Beitrag anklickt, kommt man auf die Homepage. Dort kann man sich den Button Rathaus finden anklicken. Dazu sollte doch jeder hier im Forum in der Lage sein.
Bogdan, Klugscheissermodus off:
"Never try a thing, just do it!"
Wer sich mit dem Problem prinzipiell beschäftigt, benötigt diese 8 Seiten nicht,
wer kein Interesse hat, liest dies 8 Seiten erst recht nicht.
Hätten Sie folgenden Link geschaltet, wären die 8 Seiten überflüssig,
auch dazu sollte man fähig sein.
Rettet die Bienen