06.11.2018, 16:56
(06.11.2018, 16:17)Lueginsland schrieb: ...das haben Sie aber noch rechtzeitig offen gelassen/berichtigt.
Natürlich darf ein Abgeordneter seine Wahlentscheidung bekannt geben!
"Eine Wahl ist geheim, wenn von niemandem festgestellt werden kann, wie ein bestimmter Wähler gewählt hat. Auch wenn jemand freiwillig bekanntgibt, wie er gewählt hat, darf das nicht nachprüfbar sein."
Zitat:Klartexter:
....
Punkt 4 Nein, es gibt eben nicht einen wesentlich rechtlichen Unterschied zwischen dem Wahlgeheimnis eines Wählers und eines Abgeordneten
Gerade zu 4 sind Sie auch jeden Nachweis schuldig geblieben. Natürlich darf ein Abgeordneter nach der Wahl auch bekannt geben, für wen oder was er gestimmt hat, wenn er das will. Aber es gibt keine Pflicht hierzu und niemand hat das Recht, von einzelnen Abgeordneten die Offenlegung ihres Wahlentscheides zu verlangen. Im Gegenteil, wer so etwas verlangt, der begeht eine Straftat!
Es geht um eine geheime Wahl. Diese geheim Wahl ist bei Personalentscheidungen vorgeschrieben.
Nein der Mandatsträger darf seine Entscheidung bei einer geheimen Wahl NICHT mitteilen:
Das steht in der Geschäftsordnung des Bundestages (GO-BT). Vergleichbare Regelungen hat jedes Bundesland.
Erst dieses Jahr hat ein Abgeordneter des Bundestages deswegen ein Ordnungsgeld von 1000 Euro bekommen.
Oft genug wird mir vorgehalten. Das wissen doch alle.
oder
Google kann ich selber
usw. usw.