06.11.2018, 16:09
(06.11.2018, 15:47)Klartexter schrieb: Nein Bogdan, aus der Nummer kommen Sie mir nicht raus! Die Fakten:
- Es gab eine geheime Wahl im bayerischen Landtag
- Für diese Wahl gilt sehr wohl das Wahlgeheimnis für jeden teilnehmenden Abgeordneten
- Für die Parteien gibt es keine Pflicht, einzelne Wahlentscheidungen zu kommentieren oder zu begründen
- Nein, es gibt eben nicht einen wesentlich rechtlichen Unterschied zwischen dem Wahlgeheimnis eines Wählers und eines Abgeordneten
Gerade zu 4 sind Sie auch jeden Nachweis schuldig geblieben. Natürlich darf ein Abgeordneter nach der Wahl auch bekannt geben, für wen oder was er gestimmt hat, wenn er das will. Aber es gibt keine Pflicht hierzu und niemand hat das Recht, von einzelnen Abgeordneten die Offenlegung ihres Wahlentscheides zu verlangen. Im Gegenteil, wer so etwas verlangt, der begeht eine Straftat!
1. und 2. Die geheime Wahl hat niemand in Abrede gestellt. Die Bundestagsparteien haben sehr wohl eine Aussage getroffen, warum sie Herrn G. von der AfD nicht gewählt haben. Es ist also möglich, dass sich die Parteien äußern. Ich habe nie verlangt, das einzelne Abgeordnete ihre Abstimmungen begründen sollten. Dies ist eine Erfindung von Ihnen.
3.) Es hat auch niemand behauptet, dass es eine Pflicht gibt. Ich habe begründet, warum es besser wäre eine Erklärung abzugeben.
4.) Doch es gibt einen. Ich darf meine Wahlentscheidung der geheimen Wahl kundtun. Ein Abgeordneter darf ....
aber das wissen Sie sicherlich.