24.10.2016, 10:09
Ungeachtet des Strafmaßes am konkreten Beispiel, falls das dort nicht abschließend abgehandelt wurde, gibts ja noch den zivilrechtlichen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz. Und da ist leider zu befürchten, daß es am nötigen Geld mangelt, das anständig durchzuführen.
Nicht jeder hat die Moral und das Vermögen wie z.B. Kachelmann, einen anständigen Anwalt für seine Sache zu interessieren wie etwa Schwenn oder Strate, und dann käme zum von der Freundin mit Freunden inszenierten Vollsuff mit Massenvergewaltigung nochmal die eigene Ohnmacht und die des Staates oben drauf.
Wahrscheinlich wäre von den Tätern nichts zu holen ob gerade brummend oder nicht; da müßte der Staat einspringen, also wir alle. Und da haben wir neben der nicht duldbaren Schandtat noch ein zweites Interesse, daß die Strafen so wirksam und für andere abschreckend sind, daß solche Taten nicht mehr vorkommen.
Nicht jeder hat die Moral und das Vermögen wie z.B. Kachelmann, einen anständigen Anwalt für seine Sache zu interessieren wie etwa Schwenn oder Strate, und dann käme zum von der Freundin mit Freunden inszenierten Vollsuff mit Massenvergewaltigung nochmal die eigene Ohnmacht und die des Staates oben drauf.
Wahrscheinlich wäre von den Tätern nichts zu holen ob gerade brummend oder nicht; da müßte der Staat einspringen, also wir alle. Und da haben wir neben der nicht duldbaren Schandtat noch ein zweites Interesse, daß die Strafen so wirksam und für andere abschreckend sind, daß solche Taten nicht mehr vorkommen.