22.07.2019, 13:51
(22.07.2019, 12:44)Scratch! schrieb: Ähm…
Langeweile, Luegi?
oder keinen Duden im Hause bzw. findet die Bedeutung des Wortes nicht im Internet.
Dort ist die Bedeutung des Wortes erklärt. Auch Wikipedia hat einen Artikel darüber.
Keiner hier im Forum dürfte in der Lage sein, aus dem Kopf heraus gesetzlichen Lage auszuzählen, wann ein Jugendamt eine Kontrolle durchführen muss bzw. wann es das Jugendamt kann.
Ich gehe davon aus, dass hier jeder im Forum den juristischen Unterschied zwischen muss und kann kennt.
Moment nein, es gibt User die, das Gegenteil schon bewiesen haben. Die Namen fallen unter meinen persönlichen Datenschutz.