27.11.2020, 14:36
(27.11.2020, 12:19)jackson schrieb: Das dürfte das Finanzamt u.U. anders sehen.
Das so einfach ist es auch für das Finanzamt nicht.
BFH, Urteil vom 24.2.2010, Az. II R 57/08
Damit dürfte es für mich als pendelnder Arbeitnehmer, ohne Einkünfte aus Landwirtschaft und Vermietung (usw.) kein Thema sein.