16.05.2018, 00:35
(16.05.2018, 00:28)Klartexter schrieb: Was soll da erfreulich sein? Einerseits ist es strafbar, die Dashcam laufen zu lassen, auf der anderen Seite erlaubt man dann die Aufnahmen für die Beweisaufnahme. Es wäre erst einmal notwendig, hier eine einheitliche Sichtweise zu schaffen. Und Drängler haben nichts zu fürchten, die Kamera filmt, was vor dem Kühler passiert, nicht, was hinter dem Auto geschieht.
Es gibt glaub ich welche, die zeichnen immer nur ein paar Minuten auf und löschen das dann automatisch, falls man nicht nach dem Unfall einen Knopf drückt. Dann hat man nur das relevante Material im Speicher.
Ich finde das Urteil auch überaus positiv. Es ist ja ein Witz, wenn ein Unfallverursacher aus Mangel an Beweisen freigesprochen wird, wenn es ein Video vom Unfall gibt, und das Gericht sich das Video aber nicht ansehen darf oder will. Zur "freien Beweiswürdigung" gehört eben auch, dass man die Beweise erst mal zur Kenntnis nimmt. Was man dann daraus macht oder nicht, kommt erst nachher.
Wer sich in ein Auto setzt, gibt (als Halter) sein Persönlichkeitsrecht gegenüber Polizei und Gerichten sowieso auf. Denn da ist ja ein Kennzeichen dran. Und der Unfallbeteiligte ist ohnehin verpflichtet, der Polizei und damit dem Gericht seine Personalien anzugeben.