11.04.2018, 10:36
(11.04.2018, 09:59)Klartexter schrieb: forest, einfach das Urteil lesen! Geklagt hat die Betreiberin der Straßenbahn gegen die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters, die nicht einsehen wollte, dass sie zahlen sollte.
Sorry, habs zwar gelesen, aber das gleich am Anfang überlesen:
Zitat:Die Klägerin betreibt das öffentliche Straßenbahnnetz in Frankfurt am Main,
die Beklagte zu 1) ist Haftpflichtversicherer des Fahrzeugs XXX (im Folgenden: „Beklagtenfahrzeug“).
https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hess...rz2018.pdf