09.01.2018, 20:11
(09.01.2018, 19:54)TomPaul schrieb: Der DWD darf eben nicht kostenlos per App Warnungen ausprechen.
https://www.dwd.de/DE/leistungen/warnwet...erapp.html
Auch dieser Link ist in meinen ersten Beitrag vorhanden.
Somit hat der Satz Gültigkeit:
Es ging darum: Es ist also der Behörde, die für die Unwettervorhersagen zuständig ist, nicht erlaubt kostenfrei die Bürger per App zu warnen.
Mit Regelmäßigkeit das Falsche zu schreiben, macht Ihre Aussage nicht doch mal richtig!
Der DWD darf sehr wohl warnen, aber eben NICHT........nur folgendes nicht,
das sich weder formal noch inhaltlich als Warnung verstehen lässt!.....(und das wird erläutert)
URTEIL - Das Gericht hat gesprochen, howgh!
Nach § 4 Abs. 1 Nr. 7 DWDG gehört zu den Aufgaben des DWD
die Überwachung der Atmosphäre auf radioaktive Spurenstoffe und die Vorhersage deren Verfrachtung.
Um entsprechende Vorhersagen geht es in der WarnWetter-App ersichtlich nicht.