19.10.2017, 10:12
(19.10.2017, 09:14)forest schrieb: Um das zu veranschaulichen, nehmen wir die bekannten Schogetten .
Einzelne Schokoladenstückchen mit quadratischer Grundform in einer Verkaufsverpackung mit den üblichen (!) rechteckigen Maßen einer gewöhnlichen, pardon, Tafel Schokolade. Geht.
Was wäre, wäre die Verkaufsverpackung ebenfalls quadratisch?
Geht wahrscheinlich nicht, es sei denn, Ritter machte das. Es würde eine Rolle spielen, ob die Verkaufsverpackung annähernd die Erscheinungsform der bekannten Ritter-Schokolade hätte. Wäre die z.B. 25 x 25 cm und damit erheblich größer, wäre die Verwechslungsgefahr geringer und damit nicht schutzrechtsverletzend.
Ah, wieder nix, Ritter bietet so eine große Tafel an.
Es wäre mal an der Zeit, diesen Unsinn zu liberalisieren. Gerade in der IT ist es so, dass sich viele Hersteller regelrechte Patentkriege liefern, was letztendlich die Entwicklung neuer Produkte hemmt. Nicht jeder Nippel an einem Dosendeckel ist schutzwürdig. Es gibt seit längerem sogar schon Firmen, die sich darauf spezialisiert haben, irgendwelche Dada-Erfindungen zu patentieren um dann andere Firmen mit fragwürdigen Prozessen zu überziehen, sog. "Patent-Trolle".
Martin