22.09.2017, 14:35
(22.09.2017, 13:59)TomPaul schrieb: Eine Steigerung von 2.942 im ersten Halbjahr 2016 auf 3.485 ist eine erhebliche Steigerung.
Es macht nur deutlich, dass den Täter die Verschärfung des Strafrechtes egal ist und es keine abschreckende Wirkung hat.
Wie kommen Sie denn darauf? Mit der Verschärfung des Strafrechts wurden bestimmte Handlungen strafbewehrt, was sie zuvor eben nicht waren. Hier wurde ja bereits der Kuss auf den Kopf genannt. Nachdem vor der Verschärfung des Strafrechts diese Handlungen nicht strafbewehrt waren, konnten sie auch schlecht in einer Statistik auftauchen. Aber gegeben hat es solcherlei auch schon vor der Verschärfung, nur werden diese Handlungen jetzt eben auch statistisch erfasst. Wo Sie da eine Steigerung erkennen wollen ist mir nicht verständlich. Übrigens rudert ja Herrmann selbst zurück.