16.05.2019, 12:59
(16.05.2019, 09:25)Bogdan schrieb: Wenn sich jemand für die rechtliche Grundlage von Anmeldung von Manöver der Bundeswehr interessiert bitte hier nachlesen:
und
Übringes wird ein Zug mit aufgeladenen Kriegsgerät zuerst von zuständigen Mitarbeiter der Deutschen Bahn vermessen. Nur wenn die Vorgaben zentimetergenau eingehalten wurden, fährt der Zug los.
Ja und?
Das BUNDESleistungsgesetz sagt lediglich, dass Manöver mindestens 2 Wochen vor Beginn
in ortsüblicher Weise den zuständigen Landesbehörden bekanntgemacht werden sollen.
Das heißt in keiner Weise, dass die Landesbehörden für eine Genehmigung gefragt werden,
ein Verbot aussprechen können.
Und dass die Bahn als Transporteur für eine ordnungsgemäße Verladung zuständig ist, das steht außer Zweifel.
Sie hat aber kein grundsätzliches Recht, entsprechende Transporte zu verweigern.