26.04.2019, 14:59
(26.04.2019, 14:46)Sophie schrieb: Es gibt doch jede Menge Gehwege mit dem Zusatzschild Radfahrer frei. Und es ist ganz klar, was das bedeutet: Radfahrer dürfen nur Schrittgeschwindigkeit fahren und müssen auf Fußgänger äußerste Rücksicht nehmen.
Auf dem Hochablasssteg würde dieses Schild vollkommen genügen. Es ist ein Verbindungssteg, der gerade auch Berufstätigen, die aufs Auto verzichten, eine Abkürzung bietet. In der Mehrheit der Tagesstunden ist dort so wenig Fußgängerbetrieb, dass man ohne irgendjemand zu gefährden mit dem Rad über den (durchaus breiten) Steg radeln kann. In den anderen Zeiten nimmt man entsprechend Rücksicht und an Sonntagnachmittagen steigt man freiwillig ab.
Dass das Zusatzschild dort nicht angebracht sein darf, hängt mit der nicht ausreichenden Brüstungshöhe zusammen.
Ich fahre morgens um 6.00 Uhr mit meinem Rad über den Steg. Wer schieben möchte, soll das gerne tun.
Jetzt habe ich extra Hochablassbrücke geschrieben wegen der SSSSSSSS
Ganz meiner Meinung, deshalb von mir::
Wenn sich dann mal ergibt, dass es nicht notwendig wird, warum auch immer.
Aber die Entscheidung dem Verkehrsteilnehmer überlassen ist eben bei uns nicht möglich, das weißt du auch.
Martinsprech: typisch deutsch!
Siehe Radler auf dem Fußweg: ist doch genug Platz....