26.04.2019, 14:46
(26.04.2019, 12:05)nomoi schrieb: 4. Natürlich,
das Verkehrsschild ist doch nicht dort aus Jux und Tollerei.
Wenn sich dann mal ergibt, dass es nicht notwendig wird, warum auch immer.
Bei uns werden Verkehrsregeln doch nicht nach Gutdünken ausgelegt.
Es gibt doch jede Menge Gehwege mit dem Zusatzschild Radfahrer frei. Und es ist ganz klar, was das bedeutet: Radfahrer dürfen nur Schrittgeschwindigkeit fahren und müssen auf Fußgänger äußerste Rücksicht nehmen.
Auf dem Hochablasssteg würde dieses Schild vollkommen genügen. Es ist ein Verbindungssteg, der gerade auch Berufstätigen, die aufs Auto verzichten, eine Abkürzung bietet. In der Mehrheit der Tagesstunden ist dort so wenig Fußgängerbetrieb, dass man ohne irgendjemand zu gefährden mit dem Rad über den (durchaus breiten) Steg radeln kann. In den anderen Zeiten nimmt man entsprechend Rücksicht und an Sonntagnachmittagen steigt man freiwillig ab.
Dass das Zusatzschild dort nicht angebracht sein darf, hängt mit der nicht ausreichenden Brüstungshöhe zusammen.
Ich fahre morgens um 6.00 Uhr mit meinem Rad über den Steg. Wer schieben möchte, soll das gerne tun.