02.03.2019, 19:05
Hast du das ganz unten auch gesehen?
Rasen und dabei jemanden töten reichen noch nicht für eine Verurteilung wegen Mordes. Da muss noch ein Mordmerkmal dazukommen, in dem Fall die Verdeckungsabsicht.
Zitat:Für ein Mordurteil muss ein Gericht mindestens ein Mordmerkmal nach Paragraf 211 des Strafgesetzbuches feststellen. Dazu gehören zum Beispiel Mordlust, Habgier, Heimtücke oder die Absicht, eine andere Straftat zu verdecken. Nach dem Beschluss des BGH hat das Landgericht Hamburg die Verdeckungsabsicht des Angeklagten rechtsfehlerfrei festgestellt. Der Mann habe kompromisslos der Polizei entkommen wollen.
Rasen und dabei jemanden töten reichen noch nicht für eine Verurteilung wegen Mordes. Da muss noch ein Mordmerkmal dazukommen, in dem Fall die Verdeckungsabsicht.