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Normale Version: Bundesgerichtshof bestätigt erstmals Mordurteil gegen Raser
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Gericht bestätigt erstmals Mordurteil gegen Raser

Es erstaunt mich etwas, dass dieses wegweisende Urteil hier bisher keine Resonanz fand. Persönlich bin ich sehr zufrieden mit diesem Grundsatzurteil, denn was ich so täglich auf unseren Straßen sehe und erlebe, das geht oft schon nicht mehr auf die berühmte Kuhhaut! Vielleicht bringt das Urteil ja ein paar Leute zum nachdenken, bisher gab es in solchen Fällen ja oft nur relativ geringe Geldstrafen oder eine Bewährungsstrafe. Nunmehr sollte klar sein, dass man durchaus auch mit weit härteren Strafen rechnen muss.

PuK

Hast du das ganz unten auch gesehen?

Zitat:Für ein Mordurteil muss ein Gericht mindestens ein Mordmerkmal nach Paragraf 211 des Strafgesetzbuches feststellen. Dazu gehören zum Beispiel Mordlust, Habgier, Heimtücke oder die Absicht, eine andere Straftat zu verdecken. Nach dem Beschluss des BGH hat das Landgericht Hamburg die Verdeckungsabsicht des Angeklagten rechtsfehlerfrei festgestellt. Der Mann habe kompromisslos der Polizei entkommen wollen.

Rasen und dabei jemanden töten reichen noch nicht für eine Verurteilung wegen Mordes. Da muss noch ein Mordmerkmal dazukommen, in dem Fall die Verdeckungsabsicht.