27.02.2019, 19:18
(27.02.2019, 18:47)Sophie schrieb: Also da bin ich nun aber ganz anderer Meinung. Die Dinger haben auf Fußwegen absolut nichts verloren. Man darf mit dem Rad (außer in gekennzeichneten Ausnahmefällen) schließlich dort auch nicht fahren. Lass mal jemanden mit 12 km/h in der Stunde mit so einem Teil einem Passanten gegens Schienbein fahren. Oder einer alten Frau in die Hacken. Natürlich gibt es Gehwege, die sind so leer, dass es kein Problem darstellte, aber mitten in der der Stadt? Wie messalino meint, so in der Fuzo mal ein wenig Slalom um die Fußgänger kurven, während man selbst zu faul zum Laufen ist.
Unsere Gesellschaft ist zu dick, zu unbeweglich, aber nun muss man ihr auch noch das letzte bisschen Gehen abnehmen. Ist doch irgendwie dekadent, oder?
Ja, wenn tatsächlich jemand das Auto stehen ließe deswegen und mit dem umweltfreundlichen E-Scooter bis zum ÖPNV und dann zur Arbeitsstelle. Nur sind die Dinger nicht so leicht, 7,5 kg bis 12 kg die fünf leichtesten. Wer schleppt denn das wirklich mit sich rum in einer vollen U- oder S-Bahn?
PS: In einem verkehrsberuhigten Bereich werden Fahrradfahrer zur Kasse gebeten, wenn sie schneller als 7 km/h fahren. Auf einer meist breiten und übersichtlichen Fahrbahn. Auf einem Gehweg sollen dann elektrisch betriebene Geräte bis 12 km/h fahren dürfen?
Vollkommen richtig.
Ich fände es höchst fahrlässig und geradezu gemeingefährlich, diese völlig überflüssigen "Elektrokleinstfahrzeuge" auf den Gehwegen zuzulassen.
Aus genau den Gründen, die du beschrieben hast.
Wenn schon Roller, dann sollte man die herkömmlichen mit "Fußantritt" verwenden, das hat noch niemand geschadet. Und auch da sollte eine Höchstgeschwindigkeit von 6-8 km/h gelten.