14.01.2019, 21:31
(14.01.2019, 10:41)Der Seher schrieb: Zu Lasten der öffentlichen Sicherheit....
Wie sind denn die Voraussetzungen für die "Teilnahme" der Fussfessel?
Wer kann zu dem "Vergnügen" konmen?
Eine Minute Google reicht aus:
Zitat:Die EAÜ setzt u. a. voraus,Martin
- dass eine Strafe von mindestens zwei Jahren vollständig vollstreckt beziehungsweise, dass die Erledigung einer Maßregel wie der Sicherungsverwahrung bereits eingetreten ist und dass außerdem
- weiter die Gefahr schwerer Straftaten, insbesondere von Gewalt- und Sexualstraftaten, besteht.
Quelle: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Elektronische_Fußfessel