24.11.2016, 23:24
(24.11.2016, 22:10)forest schrieb: Randbemerkung gefällig zu den Boni (Wagenknecht hats angesprochen) - der z.B. Deutschbanker, gibt aber auch noch viele andere:
Eigentlich geht davon rund die Hälfte als Steuern an den Staat. Was ist uneigentlich?
Wie sähe das aus, wenn die Unternehmen ohne Bonigewährung höheren Gewinn hätten und diesen versteuern müssten
und dann noch
wie das aussähe, wenn die Unternehmen anstatt Boni an die sogenannten Topmanager diese zu relativ überschauberen Verteilungsschlüsseln an die Belegschaft ausgäbe
und dann noch
wie das aussähe, wenn die Unternehmen stattdessen geringere Preise von ihren Kunden verlangten?
Erinnerlich hat die Stadtsparkasse München vor geraumer Zeit ihre nennenswerten Gewinne hauptsächlich an ihre Mitarbeiter zusätzlich zum normalen Verdienst ausbezahlt, um die Gewinnabführungen an die BayernLB zu reduzieren. Verständlich. Da zahlt der Steuerzahler bayernweit und die Mitarbeiter der SSK München anteilig nur zu ihrem steuerpflichtigen Einkommen.
Verbleibt der Gewinn im Unternehmen wird er mit dem Steuersatz für Körperschaften mit rd. 16% versteuert. Wird ein Bonus gewährt, zählt der Betrag ganz normal zum Einkommen des Empfängers und wird mit der Einkommensteuer belastet. Da wir hier regelmäßig über hohe Beträge sprechen, greift der Höchststeuersatz von derzeit rd. 45%. Dto. bei einer Verteilung an die Belegschaft, wobei viele Firmen das in Form von Erfolgsbeteiligungen schon so praktizieren. Geringere Preise führen zu einem schmäleren Gewinn, für dessen steuerliche Behandlung o. g. Regularien greifen. Der erwähnte Bankenkram ist wieder ein Sonderfall und entspricht vom Prinzip einer Holding/Landesgesellschaft-Kombination. Da kommt es wieder darauf an, wie das ganze organisiert ist. Ist die Gesellschaft wirtschaftlich/juristisch unabhängig oder nur eine Zweigstelle der Zentrale? Bei Banken auch deswegen interessant, da davon abhängig ist, welcher Einlagensicherungsfond greift. Kurzum: Es kommt im Wesentlichen darauf an, um welche Rechtsform es sich handelt und wie die Firma insgesamt strukturiert ist. Pauschal lässt sich nicht sagen, dass Methode A besser ist als Methode B. Wenn der Gewinn in eine Holding in einem steuerlich interessantem EU-Ausland abgeführt werden kann, ist das sicherlich eine der besten Verwendungsmöglichkeiten.... Juncker lässt grüßen.
Martin