10.11.2018, 14:25
Zur Bestandsdatenauskunft hat die Bundesbeauftragte für Datenschutz folgendes festgestellt:
Der Spiegel stellt richtigerweise fest:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolit...21162.html
Hier die zutreffende Schlußfolgerung dazu:
https://www.zeit.de/politik/deutschland/...e-freiheit
Zitat:Voßhoff kritisiert auch "die kaum eingegrenzten Möglichkeiten", die sich dadurch für das Bundeskriminalamt eröffnen, solche Daten schon im Vorfeld von Gefahren zu erheben. Eine kürzlich durchgeführte Kontrolle habe gezeigt, dass die Schwelle zur Datenerhebung "niedrig" sei. Der Verfassungsschutz könne "praktisch ohne tatbestandliche Begrenzungen beliebig Daten zu Personen anreichern", rügt Voßhoff - auch dann, wenn diese als unbeteiligte Kontaktpersonen in den Akten des Verfassungsschutzes gelandet seien.
"Aus meiner Prüfungspraxis ist mir bekannt," schreibt Voßhoff, wie leicht man als Unschuldiger zumindest in den Akten zu einer anderen, verdächtigen Person gespeichert werden könne. Bereits die Tatsache, dass die Identifizierung von Internetnutzern "für jede noch so einfache Ordnungswidrigkeit" zulässig sei, widerspreche den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/besta...37640.html
Der Spiegel stellt richtigerweise fest:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolit...21162.html
Hier die zutreffende Schlußfolgerung dazu:
https://www.zeit.de/politik/deutschland/...e-freiheit