06.11.2018, 19:13
Ich gehe mal kurz in Vorleistung:
Art 5 GG
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten.....
... Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze...
Die Geschäftsordnung Bundestag ist doch kaum ausreichend ein Grundrecht einzuschränken!
PS: die Quitten rufen, "pürier mich"
Art 5 GG
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten.....
... Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze...
Die Geschäftsordnung Bundestag ist doch kaum ausreichend ein Grundrecht einzuschränken!
PS: die Quitten rufen, "pürier mich"