28.09.2018, 10:37
(28.09.2018, 10:18)Lueginsland schrieb: ....bekommen oder verdienen.....
Dazu hat sich das Bundesverfassungsgericht geäußert:
Zitat:Der Dienstherr ist verpflichtet, Beamte sowie ihre Familien lebenslang angemessen zu alimentieren und ihnen nach ihrem Dienstrang, nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren
https://www.bundesverfassungsgericht.de/...5-095.html
Also nicht bekommen oder verdient
sondern alimentiert.