29.08.2018, 20:48
(29.08.2018, 20:35)Klartexter schrieb: Und nun hör bitte auf, hier den Rechtsgelehrten zu geben. Danke.
Was soll ich denn anderes machen? Ich hab das halt nun mal sechs Jahre lang gelernt. Das ist ein wesentlicher Teil meines Lebens, dass ich rechtsgelehrt bin, den kann ich nicht so einfach amputieren, nur weil du das heute plötzlich von mir verlangst. Wie stellst du dir denn das vor? Du kannst ja auch nicht mit einer Axt zu einem Passanten in der Annastraße gehen und sagen: "Ich will deine rechte Hand."
Zum Absatz 3: Das sehe ich ganz anders. Es gibt andere Vorschriften, sie wurden z.T. benannt, die den Absatz 3 überlagern und relativieren. Aber das ist halt die hohe Kunst in der Juristerei. Herauszufinden, was jetzt eigentlich gilt, wenn es mehrere Möglichkeiten gibt. Und u.a. deshalb muss man diese Kunst so lange lernen.
Nochmal: Frag deinen Anwalt, der wird es dir bestätigen, dass ich nichts falsch gemacht habe.