29.08.2018, 19:48
(29.08.2018, 18:37)PuK schrieb: Ja, natürlich. Und darauf gibt es auch kein Urheberrecht (weil das hier auch schon behauptet wurde). So ein formalisiertes Schriftstück der Staatsanwaltschaft, das aus Textbausteinen und ein paar wenigen individuellen Angaben besteht, erreicht gar nicht die "Schöpfungshöhe", die für einen Urheberrechtsanspruch erforderlich wäre.
Scheinbar willst Du es nicht begreifen, dann erkläre ich es hier zum letzten Mal:
Zitat:Sind alle Fotografien rechtlich geschützt?
Ja, Fotos jeglicher Art sind durch das Urheberrecht geschützt, ob Kunstfoto, Urlaubsfoto, alltägliche Familienfotos, Produktfotos oder Schnappschuss sind alle – sofern von Menschenhand gemacht – vom Urheberrecht geschützt.
Besonders kreative Fotos können als sogennnte Lichtbildewerke im Sinne des § 2 Absatz 1 Nr. 5 Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützt sein. Alle anderen sind Fotos sind als Lichtbilder nach § 72 UrhG vom Urheberrechtsschutz erfasst.
[b]Finger weg von fremden Fotos! [/b]
Zudem ist ein Haftbefehl ein internes Schriftstück der Justizbehörden und unterliegt dem Datenschutz. Es spielt deshalb überhaupt keine Rolle, ob die Fotos eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen, die Veröffentlichung des Dokumentes ist schlicht illegal. Es würde mich schon mal interessieren, wie Du die Sache bewerten würdest, wenn so ein Dokument mit Deinem Namen online gestellt würde. Dient es dann immer noch dem Informationsbedürfnis?