26.06.2018, 19:20
(26.06.2018, 14:12)Udo schrieb: 1. Foren und Blog bieten eine Dienstleistung an. Ob es im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung eine Dienstleistung ist, werden wahrscheinlich die Gerichte sagen.
2. zum Beispiel bei der Einfuhr der Waren in die EU. Händler außerhalb der EU müssen halt am Zoll vorbei.
3. Abmahnungen eines Gebietes sind nur für das zuständige Gebiet möglich.
4. Alle Experten sprechen von Verbesserungsbedarf. Der Grundsatz den Verbraucher besser zu schützen, ist aber unstrittig.
unabhänig vom zitierten Beitrag:
Wer sich in Foren und Blogs herumtreibt, die nicht im Zugriff der EU sind, ist selber schuld. Wenn es Probleme irgendeiner Art gibt, hat man dann auch keinen Zugriff auf die Betreiber. Auch ist es sehr sehr zweifelhaft bei solchen Internetseiten seine persönlichen Daten zu hinterlassen.
Zu 1: welche Gerichte sollten tätig werden, wenn z.B. ein australisches Forum in deutscher Sprache für eine Deutsch-Community in Australien auch in
Deutschland gelesen und kommentiert wird? Gleiches bei chinesischen Online-Händlern, die nun die EU mit Angeboten überschwemmen, wie z.B. WISH.
Zu 2: das ist richtig, Zoll hat aber weniger mit der DSGVO zu tun, gab es davor auch schon.
Zu 3: Abmahnungen sind i.d.R. nur in D gültig, gibt natürlich auch Fälle, wo Gerichte dann auch eine Abmahnung im EU-Ausland abnickten.
Jedoch bleibt eine Abmahnung ausserhalb der EU wirklungslos. Eine Abmahnung nach China - lächerlich.
Zu 4: ja, das ist korrekt, für den Verbraucher hat es Vorteile, zumindest wenn er in D bestellt oder in Foren schreibt. Sollen aber schon viele Foreninhaber ihre
Foren/Blogs aufgelöst haben, da die Abmahnwelle schon begonnen hat.
Österreicher schicken auch schon Abmahnungen nach Deutschland - mal sehen, wie die Gerichte dazu urteilen. Aber da es EU-Recht betrifft,
sicher zugunsten der Abmahner.