14.06.2018, 11:39
(14.06.2018, 11:17)forest schrieb: ...flankiert von vernünftigen Sammelklagen. Vernünftig heißt, das Kind nicht mit dem Bade auszuschütten. Die Autos fahren doch. Das Verhältnis von nicht eingehaltenen Grenzwerten zum gesamten Gebrauchszweck ist 'irgendwo' bei 10%; und die gäbe es zu erstatten. Der Wert richtet sich nach dem Gebrauchtwagenminderverkaufswert.
Wer oft Kaltstarts und Kurzstrecken fährt, giftet über die Maßen; wer längere Strecken fährt, überhaupt nicht.
Die ganze Sch-sch-schose wird zu heiß gekocht und gegessen.
Wenn das Auto halt in der Realität nicht die Normen einhält, die in der Werbung versprochen wurden, und Fahrverbote drohen, dann kann ich es nämlich nicht auf allen Straßen in DE benutzen, dann muss ich es eine gesetzliche Haftung des Herstellers geben. Das ist dann nämlich Betrug. Punkt.
Natürlich nicht bei historischen Autos mit H-Kennzeichen wie dem R4 oder bei der Citroen DS. Das konnten die damals gar nicht wissen. Aber wenn man neue Autos baut, dann muss man das einhalten. Das geht nämlich, wenn man nur will.