29.05.2018, 19:43
Damit auch jedem klar ist, wie das läuft:
Die Gemeinde Haßloch ging dann gegen die Kreisverwaltung Bad Dürkheim vor Gericht, weil sie so jemanden nicht haben wollte.
Das Gericht wies das dann zurück mit allerlei seltsamen Begründungen wie
Soso. Nicht. Aha. Und wozu brauchen wir dann eigentlich nochmal Gemeinden? Damit sie Grund- und Vergnügungssteuer kassieren können? Ist etwa das ihre eigentliche Daseinsberechtigung? Wenn sie für sonst nichts gut sind, dann kann man sie getrost auch abschaffen.
Solche Problembären werden also bewusst gleichmäßig übers Land verteilt, damit sie möglichst wenig auffallen, und keiner kann sich dagegen wehren, nicht mal eine Gemeinde. Die sollte man alle nach Berlin schicken und sie rund um den Bundestag einquartieren.
Was passieren hätte müssen: Nach Verbüßung der Haftstrafe hätte er sofort in eine Grüne Minna eingeladen werden und in den Flieger nach Hause gesetzt werden sollen. Drei Jahre sind ja wohl genug Zeit, um eine Abschiebung vorzubereiten.
Zitat:Nach Verbüßung einer dreijährigen Haftstrafe wegen mehrerer Sexualdelikte wurde ein Asylbewerber der Gemeinde Haßloch zur Unterbringung zugewiesen. Wegen Rückfallgefahr und besonderer Aggressivität aufgrund einer Psychose unterliegt der Asylsuchende der Führungsaufsicht, dem Überwachungsprogram „VISIER“ des Landes (vorbeugendes Informationsaustauschsystem zum Schutz vor Inhaftierten und entlassenen Rückfalltätern) und der gerichtlich angeordneten Betreuung. In einem psychiatrischen Gutachten wurde die Unterbringung in einer Männerwohngruppe insbesondere unter der Voraussetzung für möglich gehalten, dass er 14-tägig ein Langzeitmedikament gegen seine Psychose einnimmt und sich regelmäßig einem Psychiater vorstellt. Die Medikamenteneinnahme wird bisher von der Sozialstation überwacht.
Quelle: ovg.justiz.rlp
Die Gemeinde Haßloch ging dann gegen die Kreisverwaltung Bad Dürkheim vor Gericht, weil sie so jemanden nicht haben wollte.
Zitat:Sie berief sich auf ihr kommunales Selbstverwaltungsrecht und machte geltend, ihr stehe zum Schutze ihrer Einwohner ein Abwehrrecht gegen die Zuweisung zu.
Das Gericht wies das dann zurück mit allerlei seltsamen Begründungen wie
Zitat:Die Zuweisungsentscheidung verstoße auch nicht gegen die verfassungsrechtlich garantierte kommunale Selbstverwaltung. Aus dieser Gewährleistung folge kein Abwehrrecht gegenüber einer Maßnahme, die das Wohl der Einwohner gefährde.
Soso. Nicht. Aha. Und wozu brauchen wir dann eigentlich nochmal Gemeinden? Damit sie Grund- und Vergnügungssteuer kassieren können? Ist etwa das ihre eigentliche Daseinsberechtigung? Wenn sie für sonst nichts gut sind, dann kann man sie getrost auch abschaffen.
Solche Problembären werden also bewusst gleichmäßig übers Land verteilt, damit sie möglichst wenig auffallen, und keiner kann sich dagegen wehren, nicht mal eine Gemeinde. Die sollte man alle nach Berlin schicken und sie rund um den Bundestag einquartieren.
Was passieren hätte müssen: Nach Verbüßung der Haftstrafe hätte er sofort in eine Grüne Minna eingeladen werden und in den Flieger nach Hause gesetzt werden sollen. Drei Jahre sind ja wohl genug Zeit, um eine Abschiebung vorzubereiten.