15.03.2018, 14:27
(15.03.2018, 14:09)Udo schrieb: 1.) Es sollte ein rethorisches Mittel sein und nicht gleich wieder den Beitrag zu verlassen.
Ich wollte die Leser bei der Stange halten. Dies ist mir wohl misslungen und hat zu einem Missverständnis geführt.
2.) .... Ein-, zweimal die Haft durchgezogen, sollte als abschreckendes Beispiel genügen.
alles gut.
Die Wortwahl ist dem damaligen Dreh wohl angepasst-
Da Sie regelmäßig aus Urteilen zitieren, zumindest in der BRD treffen gleiche Fälle gleiche Regeln (hoffentlich)