09.01.2018, 15:05
(09.01.2018, 14:42)Lueginsland schrieb: Aber: Wenn ein Nichtwahlberechtigter diese allumfassende Aussage trifft, ...
ist das für mich Larifari und eine mögliche Aussage dazu passe ich den Gegebenheiten an.
Äußert sich ein Wahlberechtigter, der sein Wahlrecht nicht in Anspruch genommen hat, bekommt er die „Rote Karte“,
nach dem Motto: ´s geht dich an Pfiffkas an!
Ist doch völlig egal, ob jemand gewählt hat oder nicht und aus welchen Gründen. Das eine ist die eigene Wahlentscheidung. Die besteht nicht nur darin, welche Partei man wählt, sondern, weil bei uns keine Wahlpflicht herrscht, auch darin, ob man überhaupt wählt. Das andere ist die persönliche Meinung über die Gesamtheit der Wahlberechtigten.
So ungefähr, wie wenn du mit deiner Frau in der Konditorei bist. Sie möchte unbedingt Kuchen haben, aber du magst jetzt nichts Süßes. "Welchen Kuchen soll ich denn nehmen?" fragt sie. "Such dir doch einfach aus, was du möchtest", sagst du. Sie lässt sich ein Stück Bienenstich geben. Darfst du jetzt sagen "Ich weiß ja nicht, wie du immer Bienenstich essen kannst. Ich mochte Bienenstich noch nie", oder darfst du keine Meinung zu Bienenstich haben?