05.12.2017, 23:39
(05.12.2017, 22:57)forest schrieb: Quasi eine Unfallversicherung für Verletzung bei gängigen Freizeitsportarten. Erinnerlich ist das bei Vereinsmitgliedschaften gegen Vereinsbeitrag mitversichert. Kenne mich da aber nicht mehr genau aus. Das Kreuzband bei einem Amateurfußballer oder Skifahrer wäre mitversichert, die Folgen eines Absturzes eines Paragliders eher nicht.
Diese Ausschlussverfahren darf nicht zum Tragen kommen.
Wer entscheidet was "gängige Freizeitsportart" ist?
Was die Huberbuam vor Jahren am Capitan vorgeführt haben, war sensationell, nicht gängig.
Heute wird deren Leistung schon (fast?) als gängig bezeichnet.
Free Solo, die Kür im Freikletter n