14.11.2017, 13:39
(14.11.2017, 13:17)TomPaul schrieb: Artikel 1 (2) GG:
Laut GG Artikel 79 Absatz 3 darf Artikel 1 nicht geändert werden.
Sie müssen also zuerst das Menschenrecht auf Asyl bei der UNO abschaffen.
Art. 1 hat mit dem Recht auf Asyl nichts zu tun. Das war ursprünglich in Art. 16 Abs. 2 und ist jetzt in Art. 16 a ausgelagert.
Art. 1 heißt übersetzt, dass Dachau, Auschwitz etc. nicht mehr vorkommen dürfen.